Jugendbeteiligung

Deine Stimme ist wichtig!

Nutze sie und beteilige dich, sage deine Meinung, gestalte mit und trage Verantwortung.

Du kannst dich in der Jugendvollversammlung des Kirchenkreises engagieren. Jede Kirchengemeinde kann dorthin Menschen unter 27 Jahren delegieren. Die Jugendvollversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand der einlädt und die Geschäfte führt. Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die sich die Jugendvollversammlung selbst erarbeitet hat.

 

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind in der Nordkirche in allen Belangen, die ihre Lebenswelt in der Kirche betreffen, an der Entscheidungsfindung in angemessener und altersgerechter Form zu beteiligen. (§12 Verfassung der Ev. Luth. Nordkirche) – aber was genau bedeutet das?

Seit November 2021 ist diese umfassende Beteiligung, die auf vielfältigen Wege gelingen kann, verbindlich im Kirchengesetz über die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Evangelisch Lutherischen Kirche in Norddeutschland (kurz: Kinder- und Jugendgesetz) geregelt.

https://www.junge-nordkirche.de/kjg-handreichung-1/

KJG der Nordkirche

Die Kirchenkreis-Jugendvertretung sichert die Mitwirkung und Selbstvertretung junger Menschen bei der Planung und Durchführung der Jugendarbeit im Kirchenkreis. Die Kirchenkreis-Jugendvertretung vertritt die Interessen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie organisiert und leitet ihre Interessensvertretung selbst. Aus der Kinder- und Jugendarbeit der Kirchengemeinden werden Delegierte in die Jugendvertretung des Kirchenkreises gewählt. Die Jugendvertretungen/-delegierten aus allen Kirchengemeinden des Kirchenkreises kommen in Vollversammlungen zusammen. Aus ihrer Mitte wählen sie einen Vorstand, der die Geschäfte führt und zu den Vollversammlungen einlädt