Jugendvertretung
Die Kirchenkreis-Jugendvertretung sichert die Mitwirkung und Selbstvertretung junger Menschen bei der Planung und Durchführung der Jugendarbeit im Kirchenkreis. Die Kirchenkreis-Jugendvertretung vertritt die Interessen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie organisiert und leitet ihre Interessensvertretung selbst. Aus der Kinder- und Jugendarbeit der Kirchengemeinden werden Delegierte in die Jugendvertretung des Kirchenkreises gewählt. Die Jugendvertretungen/-delegierten aus allen Kirchengemeinden des Kirchenkreises kommen in Vollversammlungen zusammen. Aus ihrer Mitte wählen sie einen Vorstand, der die Geschäfte führt und zu den Vollversammlungen einlädt